Impressum
Brauchen private Webseiten ein Impressum? Rein private Webseiten benötigen eigentlich kein Impressum! Quelle: eRecht24.
Diese Seite ist privat und wenn Sie der Meinung sind, sie wollen ein Impressum, dann verlassen Sie bitte diese Domain sofort. Danke für Ihr Verständnis!
EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Hiermit mache ich, aus Sicherheitsgründe (Gefahr für Leib und Leben), Gebrauch von meinem Recht den Art. 49 - EU-DSGVO anzuwenden "Ausnahmen für bestimmte Fälle". Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, verlassen Sie bitte sofort diese Domain. Danke für Ihr Verständnis!
PS.: Die Seite ist außerhalb Europas und wir speichern keine Daten!
Übrigens
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantwortern hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links und Informationen auf dieser Homepage gilt: "Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt auch für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, Bilder und Text".
Des Weiteren mache ich Gebrauch von meinem virtuellen Hausrecht!
Virtuelles Hausrecht
Nach Urteil des Landgerichts München vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums/Webseite ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Hiermit mache ich von meinem Virtuelles Hausrecht Gebrauch und verbiete alle Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts die mich schaden wollen der Zutritt. Jegliche Verwendung meiner E-Mail Nachrichten und Webseiteninhalte sind verboten. Dieses Verbot betrifft auch alle Empfänger, die den Betreibern und Autoren, Inhalten und Darstellungen des Versenders in irgendeiner Weise Schaden zufügen wollen. Weiterhin gelten Artikeln 5, 97 und 101 GG (Grundgesetz) sowie §§15 und 16 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).
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